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Bezahlkarte für Asylsuchende darf Leistungsempfänger:innen nicht diskriminieren

Frankfurt am Main, 09.04.2024 – Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege Frankfurt am Main (Liga Frankfurt) fordert eine möglichst barriere- und diskriminierungsfreie Umsetzung der Bezahlkarte für Asylsuchende.

 

„Die Bezahlkarte muss Schutzsuchenden weiterhin die Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen“, unterstreicht der Vorsitzende der Liga, Diakoniepfarrer Markus Eisele. Eine Bezahlkarte könne zwar in der Phase der Erstaufnahme von Geflüchteten durchaus sinnvoll sein. Sobald die Menschen aber in den Kommunen ankommen, sprechen sich die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege für ein Konto vor der Bezahlkarte aus.

 

Die Liga Frankfurt befürchtet, dass die geplante Bezahlkarte die Teilhabe von Menschen, die Asylbewerberleistungen beziehen, erheblich einschränken wird. Gerade in Sozialkaufhäusern, Gebrauchtwarenmärkten, Tafeln und bei kleineren örtlichen Händlern ist eine Kartenzahlung oft nicht möglich. Auch für Kinder und Jugendliche sieht sie durch die Karte erhebliche Einschränkungen. „Ob Klassenkasse, bei Ausflügen, am Kiosk oder der Eisdiele – überall braucht man Bargeld“, so Markus Eisele. Wem nur noch ein geringer Teil seines Geldes in bar zur Verfügung stünde, sei damit schnell vom normalen Leben ausgeschlossen.

 

Die Liga Frankfurt teilt damit auch die Bedenken der Stadt Frankfurt. Sozialdezernentin Elke Voitl und Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff hatten im Dezember letzten Jahres in einem Positionspapier vor einer Einführung der Bezahlkarte gewarnt. Sie äußerten große Bedenken sowohl hinsichtlich der Diskriminierung der Geflüchteten als auch der erhöhten Arbeitsbelastung für die kommunale Verwaltung. Es könne nicht sein, dass das neue System den Kommunen zusätzlichen bürokratischen Aufwand und unnötige Kosten aufbürde. 

 

Ende 2023 hatten sich die Ministerpräsident:innen der Länder und Bundeskanzler Olaf Scholz geeinigt, die Bezahlkarte für Menschen im Bezug von Asylbewerberleistungen einzuführen. Die konkrete Ausgestaltung entscheiden die Bundesländer eigenständig. In Hessen soll das Vergabeverfahren bis zum Sommer abgeschlossen sein.


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